Akupunktur

Akupunktur

Kleine Nadel – große Wirkung

Ich freue mich, Ihnen die Akupunktur als wertvolle Ergänzung zur Schulmedizin anbieten zu können.

  • zur Geburtsvorbereitung ab 36. SSW (v.a. zur Verkürzung der Geburtsdauer)

  • bei Schwangerschaftsübelkeit und Erbrechen

  • bei Rückenschmerzen und

  • sonstigen Beschwerden in der Schwangerschaft

Ebenso kann die Akupunktur auch außerhalb der Schwangerschaft bei vielen Beschwerden sinnvoll sein, z.B. bei:

  • Migräne, Kopfschmerzen

  • Wechseljahrsbeschwerden

  • Heuschnupfen

  • Rückenschmerzen

  • Raucherentwöhnung

  • Erschöpfungszustände, Schlafstörungen

Ist die Akupunktur schmerzhaft?

Es werden hauchdünne Einmalnadeln in bestimmte Hautpunkte gesetzt. Dieser Vorgang ist nur selten schmerzhaft. Jedoch kommt es oft zu einem leichten  Ziehen entlang der Meridiane.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei ausgewählten Diagnosen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Privatkassen übernehmen in aller Regel bei entsprechender Indikation die Behandlungskosten der Akupunktur.

Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlicher.

Kleine Nadel – große Wirkung

Ich freue mich, Ihnen die Akupunktur als wertvolle Ergänzung zur Schulmedizin anbieten zu können. 

  • zur Geburtsvorbereitung ab 36. SSW (v.a. zur Verkürzung der Geburtsdauer)
  • bei Schwangerschaftsübelkeit und Erbrechen
  • bei Rückenschmerzen und
  • sonstigen Beschwerden in der Schwangerschaft
Ebenso kann die Akupunktur auch außerhalb der Schwangerschaft bei vielen Beschwerden sinnvoll sein, z.B. bei:
  • Migräne, Kopfschmerzen
  • Wechseljahrsbeschwerden
  • Heuschnupfen
  • Rückenschmerzen
  • Raucherentwöhnung
  • Erschöpfungszustände, Schlafstörungen
Ist die Akupunktur schmerzhaft?
Es werden hauchdünne Einmalnadeln in bestimmte Hautpunkte gesetzt. Dieser Vorgang ist nur selten schmerzhaft. Jedoch kommt es oft zu einem leichten  Ziehen entlang der Meridiane.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei ausgewählten Diagnosen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Privatkassen übernehmen in aller Regel bei entsprechender Indikation die Behandlungskosten der Akupunktur.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlicher.